Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HP-Textiles GmbH, im Nachfolgenden HP-Textiles genannt.
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von HP-Textiles erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen, gleich ob in Gestalt von Gegenbestätigungen oder sonstigen Formularen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn HP-Textiles ihnen nicht ausdrücklich widerspricht In der Endgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer Auftragserteilung liegt gleichfalls kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Alle Vereinbarungen, die zwischen HP-Textiles und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht für Abreden, welche nach Vertragsschluss zwischen den Parteien getroffen werden.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von HP-Textiles sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen durch HP-Textiles und sämtliche Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes, zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person von HP-Textiles abgegeben werden. Vertretungsberechtigt in diesem Sinne sind der Geschäftsführer und die Generalbevollmächtigten von HP-Textiles.
III. Preise
(a) Es gelten die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vom HP-Textiles genannten Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Material-, Lohn-, und/oder sonstigen Kosten, ist HP-Textiles berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
(c) Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Verpackung ab Lager HP-Textiles. HP-Textiles ist berechtigt neben der Umsatzsteuer die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Versicherung und sonstige Nebenleistungen gesondert und zusätzlich zu berechnen. Der Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen. Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Euro-Betrag, den der Besteller nach dem amtlichen Kurs am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
(d) Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Käufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer unverzüglich die für Lieferungen innerhalb der BR Deutschland anfallende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
(e) Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Käufer vor der Ausführung des Umsatzes seine USt-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer auf die Lieferungen und Leistungen von HP-Textils zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. Bei Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen von der BR Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfänger-Mitgliedsstaates zur Anwendung, wenn entweder der Käufer in einem anderen EU-Land zur Umsatzsteuer registriert ist oder HP-Textiles in diesem Empfängerland zur Umsatzsteuer registriert sind.
IV. Liefer- und Leistungszeit
(a) Liefertermine oder Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Sollte eine solche Frist mündlich vereinbart worden sein, wird eine schriftliche Bestätigung durch HP-Textiles erfolgen, bzw. seitens des Käufers eingeholt werden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Die vertragliche Leistungszeit ist eingehalten, sofern HP-Textiles innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch HP-Textiles setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Verpflichtungen – Mitwirkungshandlungen, Vorauszahlungen etc. – des Käufers voraus. Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von HP-Textiles aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen HP-Textiles gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HP-Textiles die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von HP-Textiles eintreten, – hat HP-Textiles nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind. HP-Textiles ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen des noch nicht oder teilweise nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sofern die Behinderung im Sinne der Ziff. IV c länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Macht HP-Textiles von ihrem Recht gemäß Ziff IV c Gebrauch, stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, sofern HP-Textiles den Käufer unverzüglich benachrichtigt und ihn von der getroffenen Entscheidung in Kenntnis setzt. In diesem Fall sind lediglich geleistete Anzahlungen zurück zu gewähren. Sollte HP-Textiles die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsendschädigung in Höhe von 2 % für jeden Monat des vollendeten Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von HP-Textiles.
(e) HP-Textiles ist zu Teillieferungen und –leistungen jederzeit berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers erfolgen, für diesen zumutbar sind oder dieser zustimmt.
(f) Die Leistungspflicht von HP-Textiles steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, gleich auf welchem Grunde die Nichtbelieferung von HP-Textiles beruht.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist HP-Textiles berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
V. Widerrufsrecht
Entsprechend § 357 Abs. 6 BGB neue Fassung trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger bzw. einem Dritten, der die Ware in Besitz genommen hat (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB neue Fassung in Verbindung mit § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB neue Fassung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 312g Abs. 2 BGB neue Fassung
Für Waren, die nach Kundenspezifikation konfektioniert / angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, gilt kein Widerrufsrecht.
Dieses trifft auf alle unsere Gewebe, Gelege, Matten, Vliesstoffe und Folien zu, da wir diese entsprechend Ihrer Bestellung konfektionieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
HP-Textiles GmbH
Otto-Hahn-Straße 22
48480 Schapen
info@hp-textiles.com
Tel.: 05905-94598-70
Fax: 05905-94598-74
Sitz der Gesellschaft: D-48480 Schapen
Amtsgericht Osnabrück: HRB 205881
Geschäftsführer: Christina Schniedergers, Berthold Hoffrogge
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Link Widerrufsformular
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (§ 357 Abs. 7 BGB neue Fassung). Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Gefahrenübergang
(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für die Leistung von HP-Textiles je nach Wahl von HP-Textiles ausschließlich Zulieferwerk oder Lager von HP-Textiles. HP-Textiles zeigt dem Käufer die Versandbereitschaft an. Mit Zugang der Mitteilung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(b) Ist vereinbart, dass HP-Textiles die Ware an den Käufer versendet (Schickschuld), bleibt Erfüllungsort das Zulieferwerk oder das Lager von HP-Textiles. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. V a) geht die Gefahr spätestens bei Übergabe an den Frachtunternehmer auf den Käufer über. Der Versand erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf Rechnung des Käufers, wobei HP-Textiles Versandweg und die Versandart bestimmt. Erfolgt die Sendung frachtfrei, schuldet HP-Textiles lediglich einen nach Art und Umfang üblichen Transport zu dem vom Käufer benannten Ziel zu den bei Vertragsschluss herrschenden Frachtpreisen. Mehrkosten, die aufgrund von Frachtpreiserhöhungen nach Vertragsschluss, aufgrund von besonderen Versandwünschen oder durch Versanderschwerungen auftreten, die nicht von HP-Textiles zu vertreten sind, hat der Käufer zu tragen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen und einschließlich aller Forderungen, die HP-Textiles aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden HP-Textiles folgende Sicherheiten gewährt.
(a) HP-Textiles behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für HP-Textiles als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von HP-Textiles durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf HP-Textiles übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von HP-Textiles unentgeltlich. Ware, an der HP-Textiles (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Käufers sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an HP-Textiles ab. HP-Textiles ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von HP-Textiles im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesen Fällen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und nach Wahl von HP-Textiles den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(c) Die unter b) genannten Sicherheiten wird HP-Textiles auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von HP-Textiles hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit HP-Textiles ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HP-Textiles die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HP-Textiles berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt – sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht oder HP-Textiles eine entsprechende Erklärung abgibt – nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von HP-Textiles sofort netto nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug zahlbar. HP-Textiles ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. HP-Textiles wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist HP-Textiles berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur Zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen. Eine Zahlung gilt als bewirkt, wenn HP-Textiles über den Betrag in der Bundesrepublik Deutschland frei verfügen kann. Einziehungs- und Diskontspesen, Kosten einer Prolongation, Weiterbegebung usw. trägt der Besteller. Sofern HP-Textiles Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder dem Käufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen und die Annahme von HP-Textiles rechtfertigt, dass auf Seiten des Käufers eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, so ist HP-Textiles berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, sofern HP-Textiles Schecks angenommen hat. HP-Textiles ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
IX. Schadensersatz
Tritt HP-Textiles oder der Käufer aus einem von dem Käufer zu vertretenden Umstand vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist HP-Textiles berechtigt, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.
HP-Textiles hat das Recht, vom Tage der Fälligkeit ab Zinsen in banküblicher Höhe vom Käufer zu verlangen.
Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, wie auch HP-Textiles einen höheren Schaden nachweisen kann.
X. Mängelgewährleistung
Der Käufer hat die Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 378 BGB zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung von Chemikalien Stichproben zu nehmen und eine Analyse durchzuführen. Als unverzüglich gerügt im Sinne des § 377 HGB gilt eine Frist von 10 Tagen
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei Vorliegen von Sachmängeln liefert HP-Textiles nach Wahl Ersatz, gewährt Preisnachlass oder verpflichtet sich zur Nachbesserung. Sollte eine Nachlieferung und Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen sein, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Sollte der Käufer verlangen, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann HP-Textiles diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von HP-Textiles zu bezahlen sind.
Änderungen in der Konstruktion und Beschaffenheit der von HP-Textiles gelieferten Ware entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die HP-Textiles oder deren Zulieferanten nach Vertragsschluss allgemein vornehmen und die Qualitäts- und Funktionsfähigkeit des gelieferten Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Die Vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
XI. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen HP-Textiles als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf die Verletzung wesentlicher Vertragpflichten durch HP-Textiles, bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von HP-Textiles, bzw. deren Hilfspersonen ausgeschlossen.
Die Haftung von HP-Textiles beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Warenwertes.
XII. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HP-Textiles und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der nicht oder nur als Minderkaufmann (ß 4 HGB) in das Handelsregister eingetragen ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist. HP-Textiles ist jedoch berechtigt, den Besteller in Lingen (Ems) zu verklagen, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder seinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anwendungstechnische Hinweise, Auskünfte und Angaben durch HP-Textiles erfolgen unverbindlich, es sei denn, HP-Textiles übernimmt eine vertragliche Beratungspflicht. Für die Beachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften bei Verwendung der gelieferten Waren ist der Käufer verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.